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   BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60   

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BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60 (https://dejure.org/1961,452)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1961 - VIII C 119.60 (https://dejure.org/1961,452)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1961 - VIII C 119.60 (https://dejure.org/1961,452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wohnraumbewirtschaftungsgesetz § 12 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 54
  • ZMR 1962, 92
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60
    Eine Tauschgenehmigung ist auch dann erforderlich und genügend, wenn bewirtschafteter Wohnraum gegen unbewirtschafteten Wohnraum getauscht werden soll (Ergänzung zu BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]).

    In der Entscheidung BVerwGE 1, 291 (301) [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] blieb es dahingestellt, ob diese Vorschrift voraussetzt, daß sämtliche am Tausch beteiligten Wohnungen der Wohnraumbewirtschaftung unterliegen.

    Demgegenüber beruft sich die Beklagte allerdings auf das Urteil BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [302], in welchem entschieden worden war, daß sämtliche an dem Wohnungstausch Beteiligten bereits vor Durchführung des Tauschs im wohnungszwangswirtschaftlich berechtigten Besitz der Wohnungen sein müssen, die getauscht werden.

    Die Tauschgenehmigung ist eine Unterart der Benutzungs- und Überlassungsgenehmigung (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]).

    Das Urteil BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54], auf das sich die Beklagte und das Oberverwaltungsgericht berufen haben, betraf zwar ebenfalls einen Tausch von bewirtschaftetem gegen unbewirtschafteten Wohnraum.

  • BVerwG, 29.06.1956 - V C 62.55

    Verfügungsberechtigung i.S.d. § 14 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBewG)

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60
    Für die Benutzungsgenehmigung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil BVerwGE 3, 360 [BVerwG 29.06.1956 - V C 62/55] und sonst wiederholt entschieden, daß verfügungsberechtigt im Sinne des § 14 Abs. 1 WBewG derjenige sei, der nach bürgerlichem Recht zur Vermietung des freien und zuzuteilenden Wohnraums berechtigt ist, weil dem Verlangen des Wohnungsamts, mit einem von mehreren zur Auswahl benannten Wohnungsuchenden binnen einer angemessenen Frist ein zur Benutzung des Wohnraums berechtigendes Rechtsverhältnis zu vereinbaren, nur derjenige entsprechen könne, der dem Zugewiesenen die Berechtigung zur Benutzung des zugeteilten Wohnraums zu verschaffen rechtlich befugt sei; bei der Einliegerwohnung eines Siedlungshauses sei der Siedler, nicht das Siedlungsunternehmen zur Vermietung berechtigt.
  • BVerwG, 15.06.1960 - VIII C 13.60
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60
    Werden nur bewirtschaftete Wohnungen getauscht, die aber in den Bezirken verschiedener Wohnungsämter liegen, dann muß jedes der beteiligten Wohnungsämter den Tausch genehmigen (Urteil vom 15. Juni 1960 - BVerwG VIII C 13.60 -, ZMR 1961 S. 56).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

    In diesem Fall soll der Ablehnungsbescheid aufzuheben und die Verpflichtungsklage im Übrigen - hinsichtlich des weitergehenden Klageantrags, den begünstigenden Verwaltungsakt zu erteilen - als unbegründet abzuweisen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1971 - VIII C 6.69 -, BVerwGE 39, 135 unter Bezugnahme auf den ähnlich gelagerten Fall in BVerwG, Urt. v. 31.8.1961 - VIII C 119.60 -, BVerwGE 13, 54).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

    Eine isolierte Anfechtung des Ablehnungsbescheids dürfte schon deshalb ausscheiden, weil die sachlich-rechtlich begründete Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis für eine tatsächlich nicht erlaubnispflichtige Handlung keine Regelung i. S. des § 35 Satz 1 LVwVfG und damit kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt i. S. des § 42 Abs. 1 VwGO sein dürfte (so aber BVerwG, Urt. v. 09.12.1971 - VIII C 6.69 - BVerwGE 39, 135 [138] im Anschluss an Urt. v. 31.08.1961 - VIII C 119.60 - BVerwGE 13, 54 [62 f.], das allerdings nur die Frage bejaht, ob eine sachlich-rechtlich begründete Ablehnung eines Erlaubnisantrages durch eine unzuständige Behörde subjektive Rechte des Betroffenen verletzt; vgl. zum Meinungsstand auch Pietzcker in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 42 Abs. 1 Rn. 112 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Zur Aufhebung eines Bescheides, durch den eine Genehmigung abgelehnt wird, wenn es sich um einen nicht genehmigungsbedürftigen Sachverhalt handelt (im Anschluß an BVerwGE 13, 54).

    Erweist es sich bei der Prüfung einer Verpflichtungsklage, die auf Erteilung einer Genehmigung zielt, daß ein Rechtsanspruch auf die beantragte Genehmigung deshalb nicht besteht, weil ein Sachverhalt fehlt, der eine solche Genehmigung erforderlich macht, so ist der Ablehnungsbescheid als rechtswidrig aufzuheben und im übrigen die Verpflichtungsklage abzuweisen; zur näheren Begründung wird auf die Entscheidung BVerwGE 13, 54 (62) [BVerwG 31.08.1961 - VIII C 119/60] verwiesen.

  • VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Die angefochtene Entscheidung hat nach außen hin, insbesondere gegenüber den beiden im Bescheid genannten Schulen, den unzutreffenden und dauerhaft fortwirkenden Anschein erweckt, der Kläger handle mangels einer erforderlichen Genehmigung rechtswidrig, falls er dennoch die geplante Unterrichtstätigkeit aufnehme sollte (vgl. BVerwG vom 31.8.1961 BVerwGE 13, 54/62; vom 9.12.1971 BVerwGE 39, 135/139).
  • BVerwG, 21.01.1963 - VIII B 159.61

    Rechtsmittel

    An dieser Auffassung des damals zuständigen V. Senats hat der jetzt zuständige VIII. Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 13, 54 (60) [BVerwG 31.08.1961 - VIII C 119/60].

    Es liegt deshalb, trotz der angeführten Entscheidung des jetzt zuständigen Senats (BVerwGE 13, 54), noch eine Abweichung von der für den Tausch bewirtschafteter Wohnungen bisher nicht aufgegebenen Rechtsprechung des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vor.

  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

    In bestimmten Fällen, in denen der erfolglos gebliebene Antragsteller das Begehren auf Vornahme des abgelehnten Verwaltungsaktes nicht mehr verfolgen kann oder will und aus diesem Grunde die Voraussetzungen für ein Urteil nach § 113 Abs. 4 VwGO fehlen kommt zwar auch bei einer gegen einen Ablehnungsbescheid gerichteten Klage ein bloßes Aufhebungsurteil in Betracht (vgl. BVerwGE 13, 54 [62]; Kellner, Juristen-Jahrbuch Bd. 5 S. 93 [99 ff.]); um einen solchen Fall handelte es sich hier aber nicht: Der Kläger klagt mit dem Endziel, die beantragte und wegen ihrer Ablehnung durch die Beklagte im Streit befindliche Wiedergutmachungsentscheidung zu erreichen.
  • BVerwG, 01.10.2007 - 3 B 15.07

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte aus einer unentgeltlichen Übertragung von

    Ungeachtet dessen beschreibt der Inhalt des § 46 VwVfG eine bereits bei seinem In-Kraft-Treten für gebundene Verwaltungsentscheidungen bestehende allgemeine Rechtsüberzeugung (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; anders noch Urteil vom 31. August 1961 BVerwG 8 C 119.60 BVerwGE 13, 54 ), so dass die Verneinung der von der Klägerin gestellten Frage auf der Hand liegt.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 2 B 186.81

    Beseitigung des Feststellungsinteresses durch Erklärung eines bestimmten

    Soweit unter II 4. der Beschwerdeschrift eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 13, 54 und BVerwGE 39, 135 geltend gemacht wird, kann die Beschwerde aus den unter 2. dieses Beschlusses dargelegten Gründen keinen Erfolg haben, da auch insoweit die Beschwerde keine Abweichung darlegt, sondern sich lediglich in Form der Abweichungsrüge gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht wendet.
  • BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 272.63

    Klagebefugnis des Vermieters gegen die Erteilung der wohnungsbehördlichen

    In seiner Entscheidung BVerwGE 13, 54 (60) [BVerwG 31.08.1961 - BVerwG VIII C 119.60] hat der erkennende Senat für den Fall, daß eine bewirtschaftungsfreie Wohnung mit einer bewirtschafteten getauscht wird, entschieden, daß es für die bewirtschaftungsfreie Wohnung genügt, wenn der eine Tauschpartner das - private - Recht zum Besitz erworben hat, wenn sein Vermieter in den Tausch einwilligt oder seine Einwilligung durch das Mieteinigungsamt ersetzt wird und er dadurch in der Lage ist, dem anderen im Wege des Tausches das Recht zum Besitz an der bewirtschaftungsfreien Wohnung zu verschaffen; er muß für eine solche Wohnung weder im Besitze einer wohnungsbehördlichen Benutzungsgenehmigung sein noch die Wohnung zuvor bezogen haben.
  • VGH Hessen, 01.02.1990 - 6 UE 830/89

    Nachdiplomierung - Zuständigkeit des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und

    Aber selbst wenn der Kläger außer der Verpflichtungsklage eine isolierte Anfechtungsklage auf Aufhebung des Ablehnungsbescheides erhoben haben sollte und diese zulässig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.1961 -- VIII C 119.60 -- BVerwGE 13, 54 ff., 62; Urteil vom 15.12.1966 -- VIII C 30.66 -- BVerwGE 25, 357 ff., 358/359; Urteil vom 09.12.1971 -- VIII C 6.69 -- BVerwGE 39, 135 ff., 138/139; Urteil vom 19.05.1987 -- 1 C 13/84 -- NVwZ 1987, 893 f.), hätte der streitige Bescheid nicht aufgehoben werden dürfen, denn das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Nachdiplomierung des Klägers zu Recht abgelehnt und war dafür auch zuständig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1984 - 6 A 24/81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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